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GENERAL TERMS & CONDITIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Studio Karōshi

1. Verantwortlichkeit

1.1

Studio Karōshi, Melanie Tischer, Franz-Schiele-Straße 28, 78132   Hornberg, Deutschland

1.2

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Studio Karōshi (nachstehend Auftragnehmer genannt) mit seinem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt).

2. Vertragsgegenstand

2.1

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der

spezifisch, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist

von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belangen

trägt die Auftragnehmerin selbst Sorge und stellt den Auftraggeber

von eventuellen Verpflichtungen frei. 

2.3

Es steht der Auftragnehmerin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt mit Erteilung

eines Auftrags durch den Auftraggeber (mittels seiner Unterschrift auf

dem Angebot des Auftragnehmers) und dessen Annahme durch den

Auftragnehmer zustande. 

3.2

Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Auftragsbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag (Angebot) beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1

Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2

Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird

eine Frist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3

Eine fristlose Kündigung ist aus wichtigen Gründen möglich. Ein wichtiger Grund ist, wenn:

  • der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

  • der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Zahlung nicht leistet.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgestellten Aufgaben, gemäß dem Auftrag zugrunde liegenden Angebot.

5.2

Die Vertragspartner können im Vertrag einen Terminplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung der Dienstleistung vereinbaren.

5.3

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchgeführt werden kann. 

Ggf. werden die für eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Leistung in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Rechte der Nutzung und Urheberrecht

6.1 

Jeder Auftrag, der dem Auftragnehmer erteilt wird, ist ein Werkvertrag, im Sinne des Urheberrechts. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer lediglich Nutzungsrechte seiner Arbeit ein.

6.2

Alle von dem Auftragnehmer erstellten Entwürfe und technischen Zeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Diese Entwürfe und technischen Zeichnungen dürfen ohne schriftliche Erlaubnis des Auftragnehmers weder verändert noch über vertragliche Vereinbarungen hinaus verwendet werden. 

6.3

Soweit vertraglich nicht anders festgehalten, obliegt dem Auftragnehmer das Recht auf Namensnennung als Urheber bei Veröffentlichung der Entwürfe und technischen Zeichnungen durch den Auftraggeber.

7. Preise, Zahlungsbedingungen und Abnahme

7.1

Entwürfe, technische Zeichnungen und Nutzungsrechte werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Preis nach Abschluss des Auftrages berechnet.

7.2

Sind vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen erforderlich, oder erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, sind vom Auftraggeber Abschlagszahlungen zu leisten. Diese erfolgen zu 30% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung, zu weiteren 40% bei Fertigstellung von 50% der Arbeiten, sowie zu den restlichen 30% nach Abschluss der Arbeiten.

7.3

Eine Verweigerung der Abnahme der Umsetzung darf nicht aus gestalterischen Gründen erfolgen. Des weiteren besteht Gestaltungsfreiheit in Bezug auf den Entwurf und die technischen Zeichnungen des Auftragnehmers.

7.4

Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 3% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinsatz. 

8. Sonderleistungen

8.1

Eine Überwachung der ausführenden Arbeiten anderer Gewerke erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Entscheidungen selbstständig zu treffen und Anweisungen zu erteilen. 

8.2 

Der Auftragnehmer gibt keine Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag. 

8.3

Kosten für Anfahrt, Unterkunft, Kommunikation und Material sind vom Auftraggeber zu erstatten. 

9. Eigentumsvorbehalt und digitale Daten

9.1

Entwürfe und technische Zeichnungen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Nach Abschluss eines Auftrages werden dem Auftraggeber lediglich Nutzungsrechte eingeräumt. Die Eigentumsrechte bleiben beim Auftragnehmer.

9.2

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet digitale Daten an den Auftraggeber herauszugeben. Bei Herausgabe von Dateien, Rohdaten usw. fallen zusätzliche Kosten an. 

9.3

Eine Änderung der an den Auftraggeber herausgegebenen digitalen Daten darf nicht vorgenommen werden.

10. Eigenwerbung

10.1 

Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer Fotos, Planstände und die Prozessarbeit des Auftrags für seine Eigenwerbung im Internet und in gedruckter Form zu verwenden.

11. Haftung

11.1

Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 

11.2

Die Regelung des vorstehenden Absatzes (11.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit. 

11.3

Der Auftragnehmer haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung bei Aufträgen an Dritte, welche im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers geschlossen wurden. Der Auftragnehmer tritt hier lediglich als Vermittler auf.

11.4

Beim Auftreten des Auftragnehmers als Auftraggeber von Subunternehmen tritt der Auftragnehmer sämtliche Ansprüche wie z.B. Schadensersatz, Gewährleistung, Nichtlieferung, Fehllieferung, Nachlieferung, an den Auftraggeber ab. 

11.5

Der Auftragnehmer haftet nicht für Ansprüche Dritter, die laut Vertrag in der Verantwortung des Auftraggebers liegen.

11.6

Der Auftraggeber übernimmt mit seiner Freigabe der Entwürfe und der technischen Zeichnungen die Verantwortung für die funktionsgemäße und technische Richtigkeit der Arbeit. Damit entfällt auch jede Haftung des Auftragnehmers. 

12. Gestaltungsfreiheit

12.1

Es besteht Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

13.1

Für die Geschäftsverbindungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. 

Stand 01.11.2022

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